Automatisierte Wärmebehandlung (Fri, 19 Apr 2024)
Automatisierte Wärmebehandlung1. Ein Anspruch auf Abtretung des Rechts auf Erteilung oder auf Übertragung des erteilten Patents aus Art. II § 5 Abs. 1 IntPatÜbkG unterliegt nicht der dreißigjährigen
Verjährung gemäß § 197 Abs. 1 Nr. 2 BGB, sondern der regelmäßigen Verjährung nach § 195 BGB.2. Die Verjährung eines solchen Anspruchs beginnt frühestens mit Schluss des Jahres zu laufen, in dem das
Patent erteilt worden ist.3. Die Verjährung von Ansprüchen in Bezug auf Teilanmeldungen und darauf ...
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