Schlussformulierung eines Arbeitszeugnisses - kein Anspruch auf Dankes- und Wunschformel (Fri, 27 May 2022)
1. Ein Arbeitnehmer kann unmittelbar aus § 109 Abs 1 S 3 GewO keinen Anspruch auf eine Dankes- und Wunschformel ableiten. Auch eine verfassungskonforme Auslegung der Vorschrift führt zu keinem
anderen Ergebnis.(Rn.12)2. Eine Schlussformel trägt nicht zur Realisierung des Zeugniszwecks bei. Aus ihr ergeben sich für den Zeugnisleser bei objektiver Betrachtung keine über die eigentliche
Leistungs- und Verhaltensbeurteilung hinausgehenden Informationen zur Beurteilung, inwieweit der ...
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