Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Durchführung der mündlichen Verhandlung in Abwesenheit eines Beteiligten - nicht ordnungsgemäße Ladung - Angabe eines Aktenzeichens, das sich auf eine andere erstinstanzliche Entscheidung bezieht als die, über die tatsächlich verhandelt wurde - Vermutung des Beruhens der angefochtenen Entscheidung auf dem Verfahrensmangel (Tue, 15 Apr 2025)
1. Der Anspruch eines Beteiligten auf rechtliches Gehör ist unter anderem dann verletzt, wenn er nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen worden ist und deswegen an der Verhandlung
nicht teilgenommen hat. (Rn.7)2. Ein Kläger ist nicht ordnungsgemäß zur mündlichen Verhandlung geladen, wenn in der Terminmitteilung das Aktenzeichen eines Berufungsverfahrens genannt ist, das sich
nach der Eingangsbestätigung des LSG auf eine andere erstinstanzliche Entscheidung bezieht als die, ...
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