Vertragsärztliche Vergütung - Verstoß gegen das Wirtschaftlichkeitsgebot - kein Verschuldenserfordernis bei Honorarkürzungen und Verordnungsregressen - Irrelevanz einer bestehenden Schwierigkeit der Erkennbarkeit eines Ausschluss der Aut-idem-Substitution (Mon, 12 Feb 2024)
1. Nach ständiger Rechtsprechung des Senates besteht im Rahmen von Honorarkürzungen und Verordnungsregressen kein Verschuldenserfordernis. (Rn.9)2. Auf eine ggf bestehende Schwierigkeit der
Erkennbarkeit, wann ein Ausschluss der Aut-idem-Substitution zulässig ist, kommt es daher nicht an. (Rn.9)
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