Sozialgerichtliches Verfahren - richtiger Klagegegner - Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts - erlassende Stelle - Widerspruchsbehörde - Rechtsträgerprinzip - Behördenprinzip - Beteiligtenfähigkeit einer Behörde - Aufhebung einer vorläufigen Elterngeldbewilligung - kein Verwaltungsermessen - Elterngeld - Partnerschaftsbonus - beiderseitige Erwerbstätigkeit - fehlender Kita-Platz - schwerbehindertes Kind - Unmöglichkeit der Teilzeiterwerbstätigkeit - Verfassungsrecht - ... (Tue, 16 Apr 2024)
1. Eine Klage auf Aufhebung eines belastenden Verwaltungsakts ist grundsätzlich gegen die Stelle zu richten, die den ursprünglichen Verwaltungsakt erlassen hat (so bereits BSG vom 10.12.1957 - 11/9
RV 1250/56 = BSGE 6, 180 = SozR Nr 5 zu § 70 SGG). (Rn.13)2. Dies gilt auch dann, wenn eine andere Stelle den Widerspruchsbescheid erlassen hat, es sei denn, die Klage wurde auf dessen isolierte
Aufhebung beschränkt (vgl BSG vom 25.3.1999 - B 9 SB 14/97 R = SozR 3-1300 § 24 Nr 14). (Rn.16)3. Im ...
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