Ein Rechtsanwalt für Familienrecht wird Ihnen im Falle einer Scheidung, Forderung von Unterhalt oder für die Erstellung eines Ehevertrages immer zum Vorteil gereichen.
Das Rechtsgebiet regelt die Rechtsverhältnisse der Personen, die durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbunden sind oder bei denen darüber hinaus eine Vormundschaft, Pflegeschaft oder rechtliche Betreuung vorliegt.
Gerade bei den komplizierten Sachverhalten dieses Bereiches ist es unbedingt ratsam, auf die Beratung durch einen kompetenten Rechtsbeistand zu setzen. Wir vertreten Sie hierbei sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich.
Vielen potenziellen Ehepartnern ist es in der heutigen Zeit wichtig im Vorfeld also vor Eingehung der Ehe, für diese wichtige Aspekte, wie zum Beispiel den ehelichen Güterstand, zu regeln, sollte die Ehe einmal in die Brüche gehen.
Es empfiehlt sich in solchen Fällen sich von einem Anwalt beraten und eventuell durch diesen Vertäge ausarbeiten zu lassen, damit im Falle einer Scheidung nicht der berühmte Rosenkrieg ausbricht.
Im Falle einer Scheidung stellen sich zudem viele Fragen rund um die Themen Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Vermögensauseinandersetzung, Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich ein.
Auf den folgenden Seiten werden die einzelnen Themen kurz angesprochen und anhand von Beispielen, erläutert. In der Vorstellung der einzelnen Themen werden jedoch lediglich die " Standardfälle " Fälle betrachtet, somit sehr einfache Fälle ohne Komplikationen betrachtet. Zu beachten ist jedoch, dass es sich in den meisten Fällen nicht um einfache, sondern um eher komplexere Fallkonstellationen handelt was eine Einzefallbetrachtung umso wichtiger macht, da in solchen Fällen auch keine Standardlösung möglich ist.
Sollten Sie Fragen zu den Themengebieten haben, oder möchten sich beraten lassen, kontaktieren Sie uns um einen Termin zu vereinbaren.