Alte Bahnhofstraße 10 66386 St. Ingbert Telefon: 06894 5 820 820
Alte Bahnhofstraße 1066386 St. IngbertTelefon: 06894 5 820 820                                           

juris BFH-Rechtsprechung

Anhörungsrüge - Vertretungszwang (Thu, 21 Mar 2024)
NV: Eine Anhörungsrüge ist trotz Nichtbeachtung des Vertretungszwangs zulässig, wenn der Rügeführer geltend macht, die von ihm vorgetragenen Umstände, die nach seiner Auffassung eine Ausnahme vom Vertretungszwang geböten, seien nicht berücksichtigt worden.(Rn.5)
>> Mehr lesen

Zahlungsverjährung vor Klageerhebung (Do, 21 Mär 2024)
1. NV: Eine Anfechtungsklage gegen die Steuerfestsetzung (hier: Haftungsbescheid) ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn bereits vor Klageerhebung Zahlungsverjährung eingetreten war und der Eintritt der Zahlungsverjährung zwischen den Beteiligten nicht in Streit steht (Abgrenzung zum Urteil des Bundesfinanzhofs vom 24.04.1996 - II R 37/93, BFH/NV 1996, 865). Es liegt kein Fall der Erledigung der Hauptsache vor.(Rn.11)(Rn.13)2. NV: Erlässt das Finanzamt ohne Beachtung ...
>> Mehr lesen

Im Wesentlichen inhaltsgleich mit BFH-Urteilen vom 25.10.2023 I R 35/21 und I R 9/18 - Unzulässige Klageänderung während des Revisionsverfahrens - Zahlungsverjährung vor Klageerhebung - Darlegung fehlender Gewinnerzielungsabsicht beim Steuerabzug für das Honorar ausländischer Künstler - Unionsrechts- und Verfassungsmäßigkeit des Steuerabzugs (Do, 21 Mär 2024)
1. NV: Der Übergang von der Anfechtungsklage zu einer isoliert auf Aufhebung der Einspruchsentscheidung gerichteten Klage während des Revisionsverfahrens ist eine nach § 123 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung unzulässige Klageänderung.(Rn.19)2. NV: Eine Anfechtungsklage gegen die Steuerfestsetzung (hier: Haftungsbescheid) ist wegen fehlenden Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn bereits vor Klageerhebung Zahlungsverjährung eingetreten war und der Eintritt der Zahlungsverjährung zwischen ...
>> Mehr lesen

Keine Einräumung einer Schriftsatzfrist zu einem vom FG vor der mündlichen Verhandlung übersandten "vorläufigen Tatbestand" (Do, 21 Mär 2024)
NV: Übersendet das Finanzgericht (FG) den Beteiligten zur Vorbereitung der mündlichen Verhandlung einen "vorläufigen Tatbestand", wird der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs nicht dadurch verletzt, dass das FG den Beteiligten keine Schriftsatzfrist für einen Zeitpunkt nach Abschluss der mündlichen Verhandlung einräumt, um sich weiter dazu äußern zu können.(Rn.3)(Rn.5)(Rn.6)
>> Mehr lesen

Überraschungsentscheidung im Rahmen der Feststellung einer vGA (Do, 21 Mär 2024)
NV: Eine Überraschungsentscheidung kann vorliegen, wenn das Finanzgericht eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) nicht auf die im bisherigen Verfahren allein erörterte Frage stützt, ob die Umbuchung von Verrechnungssalden auf ein Darlehenskonto die Annahme eines Rückzahlungsverzichts der Gesellschaft rechtfertigt, sondern ohne vorherigen Hinweis darauf abstellt, dass die Absicht zur Rückzahlung der empfangenen Beträge beim Empfänger von Anfang an gefehlt habe, so dass eine vGA ...
>> Mehr lesen

Unzulässigkeit einer gemeinsam abgestimmten Überdenkung durch mehrere Prüfer im Überdenkungsverfahren (Do, 21 Mär 2024)
1. Die für die Anzahl der Prüfer und den Umgang mit etwaigen Bewertungsdifferenzen in §§ 35, 37b des Steuerberatungsgesetzes und §§ 10 und 24 der Verordnung zur Durchführung der Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften (DVStB) getroffenen Regelungen für die Steuerberaterprüfung genügen der verfassungsrechtlichen Vorgabe, dass es diesbezüglich in Berufszugangsprüfungen einer rechtssatzmäßigen Festlegung bedarf.(Rn.55)2. Das in § 29 DVStB ...
>> Mehr lesen

Zu den Voraussetzungen einer innergemeinschaftlichen Anschlusslieferung (Do, 21 Mär 2024)
1. Die Vorschriften für die Nacherhebung von Zoll im Sinne von Art. 105 Abs. 4 i.V.m. Abs. 3 des Unionszollkodex sind sinngemäß auf die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden.(Rn.31)2. Die Steuerbefreiung für eine innergemeinschaftliche Anschlusslieferung gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 3, § 4 Nr. 1 Buchst. b, § 6a des Umsatzsteuergesetzes kann grundsätzlich nur dann in Anspruch genommen werden, wenn die Identität des Erwerbers im Erwerbsmitgliedstaat feststeht.(Rn.59) Die Beweislast für das Vorliegen der ...
>> Mehr lesen

Zur Entstehung und Erhebung der Tabaksteuer bei einem Zigarettenschmuggel durch mehrere Mitgliedstaaten (Do, 21 Mär 2024)
1. Können Tabakwaren, die infolge einer unrechtmäßigen Einfuhr in das Gebiet der Gemeinschaft gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. d der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16.12.2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG --RL 2008/118-- (Amtsblatt der Europäischen Union 2009, Nr. L 9, 12) als in den steuerrechtlich freien Verkehr überführt gelten, in einem anderen Mitgliedstaat gemäß Art. 7 Abs. 2 Buchst. b RL 2008/118 aufgrund des Besitzes dieser ...
>> Mehr lesen

Unzulässigkeit einer Leistungsklage mangels Rechtsschutzbedürfnisses (Do, 21 Mär 2024)
Eine Leistungsklage auf Zahlung eines Erstattungsbetrags nach einer Aufrechnung ist unzulässig, wenn sie erhoben wurde, bevor ein bestandskräftiger Abrechnungsbescheid in Höhe des begehrten Zahlungsanspruchs vorliegt.(Rn.29)(Rn.36)
>> Mehr lesen

Zur Anfechtbarkeit von unter den Pfändungsgrenzen liegenden Lohnzahlungen des Arbeitgebers auf ein geliehenes Konto (Do, 21 Mär 2024)
1. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 des Anfechtungsgesetzes (AnfG) liegt vor, wenn der vom Arbeitgeber auf ein geliehenes Konto überwiesene Lohn des Schuldners unterhalb der Pfändungsgrenzen des § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) liegt, denn der Pfändungsschutz reicht nur bis zur Auszahlung des Arbeitseinkommens auf ein Konto.(Rn.25)(Rn.29)2. Eine objektive Gläubigerbenachteiligung im Sinne des § 1 AnfG liegt ebenfalls vor, wenn der Schuldner die Möglichkeit hatte, ...
>> Mehr lesen

Mitglied in der Deutschen Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V. (DANSEF)

Kontakt und Termine

Anschrift

Rechtsanwalt

Andreas Gautrein
Alte Bahnhofstraße 10
66386 St. Ingbert

 

Telefon

06894 5 820 820

 

Telefax

06894 5 820 821

 

Bürozeiten

Montag - Freitag 

09:00 - 12:00 Uhr

13:00 - 17:00 Uhr

 

Samstag und Sonntag und nach 17:00 Uhr nach Vereinbarung

 

E-Mail

info (at) rechtsanwalt-gautrein.de

 

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Druckversion | Sitemap
© Rechtsanwalt Gautrein