Verhältnis des § 36a AufenthG zu § 25 Abs. 5 AufenthG (Tue, 14 Jan 2025)
1. Art. 23 Abs. 2 i. V. m. Art. 24 Abs. 2 RL 2011/95/EU vermitteln Familienmitgliedern eines subsidiär Schutzberechtigten keinen unmittelbaren Anspruch auf Erteilung eines Aufenthaltstitels zum Zweck
der Wahrung des Familienverbands im Bundesgebiet (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 17. November 2020 - 1 C 8.19 -, vom 25. November 2021 - 1 C 4.21 - und vom 15. November 2023 - 1 C 7.22 -).2. §
36a AufenthG regelt den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten grundsätzlich ...
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Keine Verkürzung der den Eheleuten zuzumutenden Trennungszeiten durch Sicherung des Lebensunterhalts und Vorhalten von Wohnraum (Di, 14 Jan 2025)
1. Besondere Umstände des Einzelfalles, die eine Verkürzung der von den Eheleuten nach § 36a Abs. 3 Nr. 1 AufenthG hinzunehmenden Trennungszeiten gebieten, müssen spezifisch ehe- oder familienbezogen
und von einem Gewicht oder einer Atypik sein, welche den Regelausschluss schon vor Ablauf der den Eheleuten zuzumutenden Trennungszeit zurücktreten lässt.2. Die Sicherung des Lebensunterhalts der und
das Vorhalten von Wohnraum für die Bedarfsgemeinschaft durch den subsidiär Schutzberechtigten ...
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