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juris BSG-Rechtsprechung

Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege - Versorgungsvertrag - Geltendmachung eines Nachvergütungsanspruchs aufgrund Rechtsprechungsänderung - sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage - Beteiligtenfähigkeit einer GbR - Anteilsübertragung auf eine GmbH vor Klageerhebung - Beteiligtenwechsel (Tue, 23 Apr 2024)
1. Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist mit Übertragung sämtlicher Anteile an ihr mit allen Aktiva und Passiva durch ihre Gesellschafter auf eine GmbH liquidationslos vollbeendet und erloschen spätestens zum Zeitpunkt der Eintragung der GmbH in das Handelsregister. Zu diesem - hier vor Klageerhebung liegenden - Zeitpunkt entfällt die Beteiligtenfähigkeit der GbR. (Rn.12)2. Auf eine Kenntnis möglicher vertraglicher Nachvergütungsansprüche der GbR (hier für erbrachte Leistungen der ...
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Sozialgerichtliches Verfahren - Nichtzulassungsbeschwerde - Verfahrensmangel - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtbescheidung eines Terminsverlegungsantrags am Tag der mündlichen Verhandlung - verspätete Vorlage des Antrags an Vorsitzenden - Sicherstellung der unverzüglichen Weiterleitung durch die Poststelle durch organisatorische Maßnahmen der Gerichtsverwaltung - Zurückverweisung (Di, 23 Apr 2024)
Eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör besteht wegen Nichtbescheidung eines Antrags auf Terminsverlegung auch dann, wenn der Antrag dem Vorsitzenden erst am Tag nach der mündlichen Verhandlung vorgelegt wurde, aber bereits eineinhalb Stunden vor der mündlichen Verhandlung in der Poststelle des Gerichts eingegangen ist. Die Gerichtsverwaltung hat insbesondere bei bereits anberaumten Termin zur mündlichen Verhandlung durch organisatorische Maßnahmen sicherzustellen, dass ...
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Sozialgerichtliches Verfahren - Bestimmung des zuständigen Gerichts - notwendige Streitgenossenschaft - gemeinsame Klage von Miterben gegen ergangenen Erstattungsbescheid (Di, 23 Apr 2024)
Erheben Miterben eine gemeinsame Klage gegen einen gegenüber ihrer verstorbenen Mutter ergangenen Erstattungsbescheid des Sozialleistungsträgers, ist eine notwendige Streitgenossenschaft iS von § 74 SGG, § 62 Abs 1 ZPO nicht ausgeschlossen und die Bestimmung eines gemeinsamen Gerichtsstands der notwendigen Streitgenossenschaft ist gerechtfertigt. (Rn.3)
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